| Klaus steudner |
Schulung & Beratung seit 1990
Lebensmittelsicherheit
Ostende 19, 22045 Hamburg
0172-8733654
klaus@steudner.de
S CHULUng & BERATUNG SEIT 1990
DIPL. oecotrophologe KLAUS STEUDNER
Lebensmittel - sachverständiger
Der Beratungsumfang ist im Erstgespräch/in der Erstbegehung festzustellen. Der erforderliche Beratungsumfang kann aber auch festgelegt werden, wenn zum Beispiel der QM- oder Hygienebeauftragte lediglich bestimmte Punkte geklärt haben möchte. Eine Besprechung über das Internet (Zoom) ist jederzeit möglich und spart Fahrtkosten, zum Beispiel bei Inhouse Schulungen oder Unterweisungen.
Anhand des Erstgespräches kann ich den Arbeitsumfang eingrenzen und dadurch ein genaues Angebot auf der Grundlage von Tagessätzen unterbreiten. Meine anschließende Arbeit für Sie kann in einfach gelagerten Fällen auch fernmündlich oder per E-Mail abgearbeitet werden.
Hierfür wird prinzipiell immer zuvor eine Aufwandspauschale vereinbart. Bei komplexeren Fragestellungen halte ich es für sinnvoll, ein persönliches Gespräch durchzuführen, da die meisten Fragestellungen kundenspezifisch sind und ausführlicher Erklärungen erforderlich sein können.
Für eine weitere Zusammenarbeit erfolgt, je nach Arbeits- bzw. Projektumfang, ein anschließendes Angebot auf der Grundlage von Tagessätzen.
„Hazard Analysis of Critical Control Points“
bedeutet zunächst einmal eine Gefahrenanalyse durchzuführen und eine Kontrolle kritischer Lenkungspunkte zu erfassen, und zwar in allen Phasen
der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs
von Lebensmitteln.
Für alle Verantwortungsbewussten Lebensmittelunternehmer. Für Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben sind zwei Hygieneschulungen Pflicht. Die Pflicht-Schulung nach § 42/43 IFSG und nach §4 LMHV.
Von mir und in unseren smarten Online-Kursen erhalten Sie eine Hygieneschulung nach §4 LMHV und die Infektionsschutz-Folgebelehrung in einem und das innerhalb kürzester Zeit!
wenn die Vorschriften des Verordnungsrechts nicht befolgt werden?
Werden durch Kontrollbehörden erhebliche Hygienemängel festgestellt werden, droht ein Bußgeld zwischen 350 und 2500 Euro. Fehlende Schulungen müssen Zeitnah nachgereicht werden.
Bauliche Mängel bekommen eine Frist von vier Wochen. Danach beginnt ein Strafverfahren, das mit der Schließung des Betriebes enden kann.
Wer gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bis zu 25000€ verurteilt werden
Klaus Steudner gibt seit 1990 Schulungen und Beratungen, sein Kerngebiet liegt dabei im Lebensmittelbereich, spezialisiert auf Qualitätssicherung mit HACCP Konzepten, ISO 22000, BRC, IFS und ISO 9001
Wir sprechen 1:1 miteinander und ich schaue mir genau an, wie ich Ihnen helfen kann
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Benötigen Sie eine Schulung? HACCP Beratung? Ich helfe ihnen garantiert weiter! Ich löse Ihre Probleme!
Tragen Sie hier ihre Kontaktdaten ein. Ich werde mich in Kürze melden.
Erreichbar bin ich ebenfalls unter 0172-8733654
KLAUS STEUDNER
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